Die Ernährungstherapie wendet sich an kranke Menschen. Sie verfolgt ein individuelles Therapieziel und basiert auf eine individuelle Diättherapie mit dem Blick auf die Krankheitsbilder des zu Beratenden. Hierfür ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (ärztliche Bescheinigung/Rezept/Zuweisung) vom Arzt erforderlich. Die Krankenkassen beteiligen sich in der Regel bis zu 85% an den Kosten Ihrer Ernährungsberatung. Es werden fünf bis sechs Termine bezuschusst, denn die Diättherapie bedarf einer oft längerfristigen Führung und Betreuung.
Meine therapeutische Leistung ist Aufgrund meines Zertifikats durch den Berufsverband VDD (Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V.) bei den Krankenkassen anerkannt.
Der VDD vergibt das VDD-Fortbildungszertifikat für die kontinuierliche Weiter- und Fortbildung im Arbeitsfeld Diätetik und Ernährungswissenschaft. Das VDD-Fortbildungszertifikat ist Voraussetzung für die anteilige Rückerstattung der Kosten für die Ernährungsberatung für Patienten/Klienten auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) V.
Erklärung der Vorgehensweise bei gesetzlich Krankenversicherten
Der Arzt:
Der Patient:
Bei privat Krankenversicherten hängt die Bezuschussung vom abgeschlossenen Vertrag ab.
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